Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung.
Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben.
Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung.
Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Übernommen werden anfallende Kurskosten bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.
Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält leider keinen Bildungsscheck. Dies gilt auch für Weiterbildungsangebote, die in dieser Zeit mit Hilfe eines Bildungsschecks besucht wurden.
Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es auch die „Bildungsprämie“.Informationen zu diesem bundesweiten Angebot finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Für die Vergabe des Bildungsschecks ist folgendes Verfahren vorgesehen:
Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein.
Etwa 200 Anlaufstellen beraten die einzelnen Beschäftigten und Unternehmen und legen mit diesen gemeinsam die entsprechenden Inhalte fest. In Duisburg steht Ihnen in der Beratungsstelle des VDB in den Räumen der SLV Duisburg Frau Frank für Fragen zur Verfügung.
Die Unternehmen oder einzelne Beschäftigte erhalten den Scheck bei einer der 200 Beratungsstellen und reichen ihn zusammen mit der Anmeldung bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
Das Land übernimmt 50 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
Wir weisen darauf hin, dass mit Hilfe der Bildungsschecks insbesondere auch das Weiterbildungsangebot der GSI genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, wenn Sie als Unternehmen, das einen oder mehrere Bildungsschecks in Anspruch nehmen möchten, die Beratungsstelle ausdrücklich auf ein bestimmtes Weiterbildungsangebot, etwa die SFI-Ausbildung bei einer SLV aufmerksam machen.
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigen sollten in jedem Fall prüfen, inwiefern sie das Projekt "Bildungsscheck" nutzen können, um ihre Weiterbildungskosten zu optimieren.
Detailierte Informationen zum Bildungsscheck und den Beratungsstellen finden Sie unter: www.mags.nrw.de