1. Allgemeines
Die Tätigkeit im Überblick Schweißwerkmeister (m/w) sind besonders qualifizierte Schweißfachkräfte. Sie führen anspruchsvolle Schweißarbeiten durch und übernehmen betriebliche Leitungs- und Aufsichtsfunktionen in der Fertigung geschweißter Produkte und Anleitung von Schweißern. Schweißwerkmeister sind vor allem in Industrie- und Handwerksbetrieben des Metall-, Anlagen- und Rohrleitungsbau als Gas-/Wasser-Heizungsinstallateure, bei Fahrzeug- und Motorenherstellern sowie in Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus, z.B. im Bereich Brücken- und Tunnelbau, tätig. Darüber hinaus können sie, z.B. auch in Wartungs- und Montageabteilungen der chemischen und pharmazeutischen Industrie, bei Raffinerien oder bei Energieversorgungsunternehmen beschäftigt sein.
Die Ausbildung im Überblick Schweißwerkmeister ist eine durch den DVS Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. geregelte Weiterbildung. Sie wird bundeseinheitlich nach der Richtlinie DVS® 1157 durchgeführt und schließt mit einer Prüfung auf der Grundlage der Richtlinie DVS® 1163 ab. Die Weiterbildung wird an Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalten angeboten, die vom DVS PersZert® akkreditiert wurden. Durch die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang kann der Teilnehmer individuell auf den Hauptlehrgang vorbereitet werden. Die Weiterbildung ist prozessbezogen und besteht im Normalfall aus 4 Lehrgangsteilen (Teil 0 bis 3), die innerhalb eines Gesamtzeitraumes von ca. 2 Monaten absolviert werden können. Die Lehrgangsteile können auch zeitlich getrennt besucht werden, jedoch sollte der Gesamtlehrgang innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren abgeschlossen sein.
Wenn ein DVS®-Schweißwerkmeister sich innerhalb von 3 Jahren für einen weiteren Schweißprozess qualifizieren will, braucht er nur den praktischen Lehrgangsteil 2 und den theoretischen Teil 3 zu belegen. Bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung ist jedoch der gesamte theoretische Lehrstoff aus den Teilen 0, 1 und 3 relevant.
Belegt ein DVS®-Schweißwerkmeister innerhalb von 3 Jahren nach bestandener Schweißwerkmeister-Prüfung einen Schweißfachmann-Lehrgang nach Richtlinie DVS®-IIW 1170, so werden die Teile 0, 1 und 2 als erfüllt anerkannt. Bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung ist jedoch der gesamte theoretische Lehrstoff aus den Teilen 0, 1 und 3 relevant.
Wenn ein bereits geprüfter DVS®-Schweißfachmann nach Richtlinie DVS®-IIW 1170 sich innerhalb von 3 Jahren zum DVS®-Schweißwerkmeister qualifizieren will, werden ihm die Teilnahme an den Lehrgangsteilen 0 und 1 erlassen. Bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung ist jedoch der gesamte theoretische Lehrstoff aus den Teilen 0, 1 und 3 relevant.
- Vollendung des 19. Lebensjahres
- Testschweißungen sind vor Lehrgangsbeginn abzulegen
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Testschweißungen an folgenden Prüfstücken sind abzulegen: - DVS®-Schweißwerkmeister Gasschweißen
311 T BW 1.1 oder 5 S t≥ 4.0 D≥ 50 PC ss nb rw 311 T BW 1.1 oder 5 S t≥ 4.0 D≥ 50 PH ss nb rw 311 T FW 1.1 oder 5 S t≥ 4.0 D≥ 50 PH sl rw - DVS® -Schweißwerkmeister Lichtbogenhandschweißen
111 T BW 1.1 oder 8 R oder B t5.0 D≥ 100 PC ss nb 111 T BW 1.1 oder 8 R oder B t5.0 D≥ 100 PH ss nb 111 P BW 1.1 C t5.0 PG ss nb - DVS®-Schweißwerkmeister Wolfram-Schutzgasschweißen -Stahl-
141 T BW 1.1 oder 8 S t≥ 4.0 D≥ 50 PC ss nb 141 T BW 1.1 oder 8 S t≥ 4.0 D≥ 50 PH ss nb 141 T FW 1.1 oder 8 S t≥ 4.0 D≥ 50 PH ml - DVS®-Schweißwerkmeister Wolfram-Schutzgasschweißen -NE-Metalle-
141 P BW 21 oder 23 S t02 PH ss nb 141 T BW 21 oder 23 S t≥ 04 D≥ 50 PH ss nb 141 P BW W31 wm t≥ 03 PA ss nb - DVS®-Schweißwerkmeister Metall-Schutzgasschweißen -Stahl-
135 T BW 1.1 oder 8 S t5.0 D≥ 100 PC ss nb 135 T BW 1.1 oder 8 S t5.0 D≥ 100 PH ss nb 135 P FW 1.1 oder 8 S t1.0 PG sl - DVS®-Schweißwerkmeister Metall-Schutzgasschweißen -NE-Metalle-
131 P BW 21 oder 23 S t≤ 04 PA ss nb 131 P BW 21 oder 23 S t10 PA ss nb 131 P FW 21 oder 23 S t10 PH ml
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