Die Unternehmer sind aufgrund staatlicher Arbeitsschutzvorschriften verpflichtet, in turnusmäßigen Zeiträumen Wiederholungsprüfungen an ihren Lichtbogenschweißeinrichtungen vornehmen zu lassen.
Lichtbogenschweißeinrichtungen sind besonders gefährdet, ihren Schutzleiter zu "verlieren". Das Bild zeigt einen abgebrannten Schutzleiter, nachdem der Schweißstrom über ihn geflossen ist, siehe unteres Bild.
Deshalb sollte die für den Bereich zuständige Schweißaufsichtsperson in Zusammenarbeit mit der verantwortliche Elektrofachkraft die Überprüfungszeiträume und den Prüfumfang dieser besonderen Situation anpassen.