Der Ausbildung liegt die DVS-Richtlinie DVS-EWF 2941 zu Grunde. Als deutsche Übersetzung der europäischen Richtlinie EWF 525-01 findet die hier ausgebildete Schweißaufsichtsperson europaweite Anerkennung.
In diesem Lehrgang wird das grundlegende Wissen vermittelt, das eine Schweißaufsichtsperson für den Bereich des Widerstandsschweißen haben muß.
Darüber hinaus eignet sich dieser Lehrgang sehr gut für alle Personen, die im Bereich Widerstandsschweißen neue Schweißaufgaben umsetzen und das Personal an den Anlagen anlernen müssen.
Ähnlich wie beim Lehrgang Einrichter erfolgt die Ausbildung im Mix theoretisch und praktisch, so daß die gelernten Inhalte unmittelbar praktisch umgesetzt werden können.
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhält der Teilnehmer das Zeugnis zum geprüften Fachmann für das Widerstandsschweißen nach DVS-EWF 2941.
Einige Themenschwerpunkte sind in der folgenden Aufzählung genannt. Die genauen Inhalte können dem Merkblatt entnommen werden (zu beziehen über den DVS). - Verfahrensübersicht Widerstandsschweißen
- Widerstandspunktschweißen
- Widerstandsbuckelschweißen
- Widerstandsrollennahtschweißen
- Elektroden
- Elektrotechnische Grundlagen
- verfahrensbezogene Elektrotechnik
- Steuerungen
- Werkstoffe und Oberflächenveredelungen
- Prüfen
- Qualitätssicherung
- Konstruktion
- Automatisierung
- Wirtschaftlichkeit
- Arbeitssicherheit
- etc.
Für die Teilnahme am Lehrgang "Fachmann für das Widerstandsschweißen" und an der Prüfung gelten nach Richtlinie die folgenden Voraussetzungen: - Berufliche Ausbildung in den Bereichen Metall oder Elektro mit entsprechendem Abschluß
Meister (Handwerk oder Industrie), Techniker, Ingenieur Werkmeister mit 2-jähriger Erfahrung im Widerstandsschweißen Schweißwerkmeister/Lehrschweißer nach DVS-Richtlinie Schweißpraktiker nach DVS-Richtlinie
nach Ablegen der Prüfung zum "Widerstandsschweißer-Einrichter" nach DVS 2940 werden auch zugelassen: - Facharbeiter mit erfolgreicher Berufsabschlussprüfung (und mit 2-jähriger Erfahrung im Widerstandsschweißen)
- Beherrschen der Lehrgangssprache (Deutsch) in Wort und Schrift.
Weitere Zugangsmöglichkeiten finden Sie in einem Auszug aus der DVS/EWF-Richtlinie, die Sie hier einsehen können (PDF 90kB). Sollten Zweifel bestehen, so sprechen Sie uns bitte an!
Teilnehmer die die Voraussetzungen nicht erfüllen können selbstverständlich am Lehrgang ohne Prüfung teilnehmen, sie erhalten jedoch kein Zeugnis.
Wichtig: Bitte Arbeitskleidung sowie persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, Handschuhe) mitbringen!
Dauer: insgesamt 3 Wochen (ACHTUNG! der Lehrgang wird seit 2007 aufgeteilt in 3 Einzelwochen durchgeführt)
Inhalte: nach DVS-EWF 2941 2/3 Theorie + 1/3 Praxis
Zeitpunkt: 1 Termin jährlich (je nach Nachfrage) - Den nächsten Termin finden Sie in der Lehrgangsübersicht
Lehrgangssprache: deutsch
Anmeldung
Das Online-Anmeldeformular finden Sie hier
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