Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
Für Bauprodukte müssen im Rahmen des Bauproduktengesetzes (BauPG) und der europäischen Bauproduktenrichtlinie Übereinstimmungsnachweise bzw. Konformitätserklärungen vorliegen.
Die SLV Duisburg ist als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung und als notifizierte Stelle nach dem Bauproduktengesetz anerkannt.
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