Um die Aufgaben einer Prüfaufsicht zu erfüllen, ist in vielen Fällen eine Ausbildung in der Stufe 3 nach EN 473 für das jeweilige ZfP-Verfahren erforderlich. Um diese Qualifiaktion zu erlangen, müssen theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten nachgewiesen werden. Wie sie diese erlangen können, ist in der EN 473 vorgeschrieben. Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Wege an:
- Sie absolvieren einen Grundlehrgang über die theoretischen Grundlagen über mindestens vier ZfP-Verfahren. Ferner lernen Sie die EN 473 und werkstoffkundliche Grundlagen kennen.
Je nach Ihren Vorkenntnissen (ob Sie z. B. bereits SFI sind oder schon prüftechnische Aufgaben in Ihrer Firma wahrnehmen) bieten wir Ihnen hierzu individuelle Ausbildungsmodule und Lehrgangszeiten an. Diese können Sie abhängig von Ihrem Terminplan frei gestalten.
- Sie erlangen zunächst die Qualifikation zum Schweißgüteprüfer (IWI) und können hierauf aufbauend in verkürzten Lehrgangmaßnahmen die Zertifizierung nach Stufe 3 in dem Verfahren Ihrer Wahl erlangen.
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