|
In einigen Fällen werden Aufträge in Zusammenarbeit mit Fremdfirmen durchgeführt, bei denen Sie mit der Durchführung beauftragt werden. Wurden hierbei der beauftragenden Fremdfirma Rabatte eingeräumt, die nicht an den Endkunden weitergereicht werden sollen, so kann die Rechnung mit den vereinbarten Rabatten erstellt werden. Es wird anschließend eine Bruttorechnung, in der diese Rabatte nicht berücksichtigt sind, und eine Rabattgutschrift über die vereinbarten Rabatte für die Fremdfirma ausgestellt. Die beauftragende Fremdfirma kann dann die Bruttorechnung an den Endkunden weiterreichen und an Sie den um den Rabatt verminderten Betrag überweisen. |