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Zusätzlich zu den allgemeinen Gebühren für eine Schweißerprüfung kann in dieser Tabelle eine Gebühr für eine durchgeführte Röntgenprüfung eingegeben werden. Durch Angabe des Gültigkeitsdatums – wie bei den Schweißerprüfungsgebühren – ist sichergestellt, dass stets nur ein gültiger Preis vorhanden ist. Zur Gebühr für die Durchführung der Röntgenprüfung muss zusätzliche die Bearbeitungsgebühr angegeben werden. Diese soll die Kosten für den Bearbeitungsaufwand abdecken, wenn die Röntgenuntersuchung nicht voll berechnet wird, da sie nicht bestanden wurde. |
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Ist das Röntgen bei der Schweißerprüfung als eine der geforderten Nahtuntersuchungen angekreuzt und diese durchgeführt („bestanden“), so wird die hier angegeben Gebühr zur Gebühr für die Prüfung hinzugerechnet. Diese Gebührenangaben werden in der Position aber nicht gesondert ausgewiesen. Wurde die Röntgenprüfung nicht bestanden, so wird statt der Gebühr für das Röntgen lediglich die Bearbeitungsgebühr zum Prüfungspreis hinzugerechnet. |
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