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Jedes Qualifizierungsverfahren kann durch eine Kenntnisprüfung ergänzt werden, diese ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Verfahren müssen aber durch eine Prüfung der Kenntnisse über die Arbeitsweise der eingesetzten Schweißeinrichtung ergänzt werden. Der Nachweis über eine derartige Prüfung kann hier angegeben werden. |