Gruppe Sondergüte „SOGÜ“

 

Diese Option gilt jedoch nur für die Werkstoffgruppen, die in der DIN EN 287-1/2011 aufgeführt sind. Haben Sie die Spezialgruppe „SOGÜ“ für eine Prüfung gewählt, so gilt die hier beschriebene Option nicht, da dazu kein Geltungsbereich ermittelt wird, sondern nur der Spezialfall gilt und ausgewiesen werden kann. Die Spezialgruppe „SOGÜ“ ist für die Sonderfälle vorgesehen, wenn ein Grundwerkstoff verschweißt wird, der keiner Werkstoffgruppe zugeordnet werden kann.