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Zur Schweißposition können zwei unterschiedliche Positionen für ein Prüfstück erfasst werden, wenn die Position zwischen Wurzel- und Decklage gewechselt wird. Der Geltungsbereich berücksichtigt dann die beiden gewählten Positionen. Soll jedoch zur Prüfung festgehalten werden, dass ein Rohrprüfstück mit einem größeren Durchmesser als 150 mm zu einem Drittel in PC und zu zwei Dritteln in PH bzw. PJ geweißt worden ist, so ist die Position PH/PC bzw. PJ/PC zu wählen. In diesem Fall wird auch – wie in der Norm beschrieben - die Position H-L045 bzw. J-L045 in den Geltungsbereich einbezogen. |