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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung SLV Duisburg

PT Eindringprüfung

Die Eindringprüfung ist ein weit verbreitetes Prüfverfahren, das in nahezu allen Industriebereichen Anwendung findet. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Werkstoffe mit dem Verfahren prüfbar.
Ein weiterer Vorteil ist der geringe gerätetechnische Aufwand. In Abhängigkeit der Oberfläche kann das Verfahren farbig (Rot-Weiß-Prüfung) oder fluoreszierend durchgeführt werden.
 

Qualifizierungsstufen

Die ISO 9712 unterscheidet drei Qualifizierungsstufen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Nach Autorisierung durch den Arbeitgeber darf:

  • Personal der Stufe 1 das Prüfverfahren durchführen und die Prüfergebnisse protokollieren.
  • Personal der Stufe 2 die Tätigkeiten der Stufe 1 wahrnehmen und die Prüfergebnisse nach Normen und Regelwerken bewerten.
  • Personal der Stufe 3 die Tätigkeiten der Stufe 2 wahrnehmen und das anzuwendende Prüfverfahren auswählen sowie Verfahrensbeschreibungen erstellen, auf deren Basis das Stufe 2-Personal arbeiten kann. Das Stufe 3-Personal darf die volle Verantwortung für eine Prüfeinrichtung übernehmen.
     

Lehrgangsinhalte

Der Lehrgang vermittelt die physikalischen Grundlagen des Prüfverfahrens, die mittels einer Vielzahl von Übungsstücken in die Praxis umgesetzt werden. Die normgerechte Protokollierung und das Schreiben von Prüfanweisungen sind weitere Bestandteile des Unterrichts.

Die normgerechte Bewertung der Prüfergebnisse wird anhand der aktuellen Normen erklärt und in den Praktika selbständig durchgeführt. Prüfstücke mit bekannten Ungänzen ermöglichen die Kontrolle der Bewertung.

Umwelttechnische Gesichtspunkte, die Lagerung, Entsorgung und der korrekte Transport von Prüfmitteln werden erläutert.
 

Voraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzung für den Lehrgang wird der Abschluss in einem metallverarbeitenden Beruf empfohlen. Interessenten mit einem Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Industriemeister (technischer Bereich) eröffnet sich die Möglichkeit zu einem verkürzten, 3-tägigen Lehrgang. Voraussetzung zur Prüfung ist die Bestätigung der erforderlichen Sehfähigkeit:

  • die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times New Roman 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können
  • das Farbsehvermögen muss ausreichend sein, so dass bei dem betreffenden ZfP-Verfahren der Kontrast zwischen Farben oder Grauschattierungen erkannt und unterschieden werden kann, wie vom Arbeitgeber festgelegt

Für die Zulassung zu einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis industrieller Erfahrungszeit nicht erforderlich.
Die Zertifizierung nach der erfolgreichen Qualifizierungsprüfung erfordert den Nachweis des Sehvermögens und eine industrielle Erfahrung mit dem Prüfverfahren.
Sie können diese Erfahrung innerhalb von fünf Jahren nach Ihrer Prüfung sammeln für den Fall, dass Sie diese noch nicht vorliegt. Bitte bestätigen Sie Ihre industrielle Erfahrung auf dem Zertifizierungsantrag über Ihren Arbeitgeber.
Zur Erlangung der Stufe 1+2 in dem Verfahren PT beträgt die industrielle Erfahrung 60 Tage.
 

Zertifizierung

Die Qualifizierungsprüfung wird durch die Personenzertifizierstelle des TÜV NORD durchgeführt. Üblicherweise reicht der Teilnehmer im Anschluss an seine Prüfung einen Zertifizierungsantrag ein, so dass er ein entsprechendes Zertifikat erhält. Die Zertifikate des TÜV NORD sind DAKKS-akkreditiert und decken die Industriesektoren „Gussstücke (c)“, „Schmiedestücke (f)“, „geschweißte Produkte (w)“, „Rohre und Rohrleitungen (t)“ sowie „Walzprodukte (wp)“ ab. Die Zertifizierung gemäß Druckgeräterichtlinie ist bei entsprechender Beantragung möglich.
 

Erneuerung und Rezertifizierung

Nach einer Gültigkeitsperiode des Zertifikates von 5 Jahren ist eine Erneuerung bei der Personenzertifizierstelle des TÜV NORD zu beantragen. Hierbei ist durch den Arbeitgeber zu bestätigen, dass eine fortgesetzte Tätigkeit des Kandidaten ohne wesentliche Unterbrechung vorgelegen hat. Die Erneuerung ist mit einer Erneuerungsprüfung verbunden.
Die Rezertifizierung in der Stufe 2, die nach weiteren 5 Jahren ansteht, ist mit einer Rezertifizierungsprüfung verbunden. In der Rezertifizierungsprüfung sind ausgewählte Prüfstücke praktisch zu prüfen, die Prüfergebnisse sind zu protokollieren und eine Prüfanweisung ist zu erstellen. Üblicherweise belegt der Kandidat im Vorfeld einen Rezertifizierungslehrgang, um sich mit den evtl. überarbeiteten Regelwerken und der Erstellung der Prüfanweisung vertraut zu machen.

Ansprechpartner

SLV Duisburg